Rückabwicklung des Fondskaufs für geschädigte HCI-Fondsanlegerin: Landgericht Gießen spricht der Sommerberg-Mandantin volle Gelderstattung zu (über 20.000 Euro)
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg konnte eine gerichtliche Entscheidung erwirken, die für eine HCI-Fondsbesitzerin einen umfassenden Schadensersatz vorsieht (LG Gießen, Az. 3 O 468/11).
Es geht um Falschberatung über den HCI Shipping Select 28 und den HCI BRIC. „Das Landgericht Gießen hat befunden, dass unsere Mandantin den gesamten Kapitaleinsatz von mehr als 20.000 Euro sowie den Zinsschaden und die entstandenen Anwaltskosten erstattet bekommt“, sagt der Geschädigten-Anwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg.
Das Gericht hält den mit der Klage geltend gemachten Schadensersatzanspruch für schlüssig und begründet. „Wir hatten vorgetragen, dass die von uns vertretenen Eheleute falsch beraten worden sind und haben daher die Schadensregulierung angemeldet“, so Rechtsanwalt Krajewski weiter.
Die Klägerin hatte auf Empfehlung eines Finanzberaters im Jahr 2008 ihr Geld in den Immobilienfonds HCI Real Estate BRIC GmbH & Co. KG angelegt. Ihr Ehemann, der ihr zwischenzeitlich die Schadensersatzforderung übertragen hat, hatte sein Geld – ebenfalls auf Anraten des Beraters – in den Schiffsfonds HCI Shipping Select 28 angelegt.
Nur kurze Zeit später geriet der HCI Shipping Select 28 in starke finanzielle Schwierigkeiten. Mittlerweile sind 4 der 6 Fondsgesellschaften sogar Pleite. Die HCI-Fondsbesitzer müssen das Risiko eines Totalverlustes ihres angelegten Geldes einplanen.
Für die hier betroffenen Anleger, so die Argumentation der Anlegerkanzlei Sommerberg, waren die HCI-Fonds viel zu riskant und hätten daher niemals als Geldanlage empfohlen werden dürfen. Es handelt sich um riskante Unternehmensbeteiligungen, die eine Totalverlustgefahr für das Anlegergeld beinhalten. „Wären unsere Mandanten über die enormen Risiken aufgeklärt worden, dann hätten sie sich nicht auf eine solche spekulative Geldanlage eingelassen“, berichtet Anlegeranwalt Krajewski weiter. Immerhin waren die Anleger nie bereit, einen Geldverlust in Kauf zu nehmen.
Das Landgericht Gießen ist diesem Vortrag gefolgt und hat geurteilt, dass der Anlegerin ihr Geld ebenso zu erstatten ist wie das Geld ihres Ehegatten.
Autor: Thomas Diler / Google+
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