Sommerberg Anlegerrecht - Immobilienfonds

Land­ge­richt Frank­furt: Anle­ger erhält Scha­dens­er­satz von 10.000 Euro wegen Immo­bi­li­en­fonds SEB ImmoIn­vest

Klage der Kanzlei Sommerberg für geschädigten Fondsanleger wegen Aufklärungspflichtverletzung hat Erfolg.

Mit Entscheidung vom 14. Oktober 2013 hat das Landgericht Frankfurt Main die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) verurteilt, an einen Beratungskunden 10.000 Euro zu zahlen gegen Übertragung von Anteilen am Immobilienfonds SEB ImmoInvest. Weiter erhält der Anleger seinen Zinsschaden ersetzt sowie die Erstattung seiner vorgerichtlichen Anwaltskosten zugesprochen.

Dem Anleger erwarb im Dezember 2010 aufgrund der Vermittlung der DVAG für einen Gesamtbetrag von 10.000 Euro Anteile am Immobilienfonds SEB ImmoInvest. Im Mai 2010, also nur wenige Monate zuvor, erklärte die Fondsverwaltung die Aussetzung der Anteilsrücknahme. Während dieser sogenannten Fondsschließung können die Anleger nicht auf ihr anteilig eingesetztes Kapital zugreifen. Grund für den Auszahlungsstopp: Der Fonds verfügt nicht über genug freie Liquidität, um ausstiegswillige Anleger auszahlen zu können.

Anwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg erklärt: „Der betroffene Anleger hat sich an uns gewandt, nachdem er erst nachträglich im Jahr 2012 von dieser Problemsituation erfahren hat. Wir haben für unseren Mandanten daraufhin eine faktische Fondsrückabwicklung geltend gemacht und dies mit einer Aufklärungspflichtverletzung begründet. Unserer Ansicht nach hätte über das Schließungsrisiko unbedingt informiert werden müssen. Wir haben daher Klage erhoben.“

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Versäumnisurteil vom 14. Oktober 2013 (Aktenzeichen 2-05 O 306/13) der Klage stattgegeben, weil sich die beklagte Finanzvertriebsgesellschaft nicht verteidigt hat. Hinweis: Die Finanzvertriebsgesellschaft hat die Möglichkeit Einspruch gegen das Versäumnisurteil einzulegen.


Autor: Thomas Diler / Google+
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