Wirecard

Wirecard AG – Schadensersatz für Aktionäre

Durch den Betrugsskandal bei der Wirecard AG haben Aktionäre und Anleiheinhaber enorme Verluste erlitten. Auch vielen Kleinsparern droht ein Verlust und sogar Totalverlust ihres Geldes, das sie in Zertifikaten und Anleihen mit Referenz auf die Wirecard-Aktien angelegt haben. Wir sind bereits damit befasst Schadensersatz für die Betroffenen durchzusetzen. Hier erhalten Sie kostenfrei die Information, ob auch Sie zum Kreis der Anleger gehören, die den Anspruch auf Schadensersatz haben. Kostenfreie Sofortberatung bundesweit: Tel. 0421-301 679 0.

Mehr Informationen finden Sie nachfolgend zu diesen Themen: Registrierung für Schadensersatz, Wirecard Betrugsskandal, Regress für Aktionäre, gemeinsames Vorgehen, Sammelklage und Musterverfahren.

WIRECARD AG – UPDATES

Wirecard-Update vom 03.02.2026

Erweiterung des Wirecard-KapMuG-Verfahrens durch das Bayerische Oberste Landesgericht


Wirecard-Update vom 05.01.2026

Bayerisches Oberstes Landesgericht: Keine Abberufung des Wirecard-Musterklägers


Wirecard-Update vom 14.11.2025

Zur weiteren mündlichen Verhandlung im Wirecard-Musterverfahren


Wirecard-Update vom 13.11.2025

Zum Urteil des BGH vom 13. November 2025: Von Aktionären der Wirecard AG angemeldete Ansprüche sind keine einfachen Insolvenzforderungen


Wirecard-Update vom 23.09.2025

Verhandlung im Wirecard-Musterverfahren am 14. November 2025


Wirecard-Update vom 15.07.2025

Fortsetzung des Wirecard-Musterverfahrens: Bayerisches Oberstes Landesgericht plant mündliche Verhandlung im November 2025


Wirecard-Update vom 28.02.2025

Teil-Musterentscheid im Wirecard-Musterverfahren – Bayerisches Oberstes Landesgericht weist Feststellungsziele zurück


Wirecard Update vom 22.11.2024

Zur mündlichen Verhandlung im Wirecard-Musterverfahren am 22. November 2024


Wirecard Update vom 08.10.2024

Positives Urteil des OLG München: Geschädigte Aktionäre sind Gläubiger im Wirecard-Insolvenzverfahren und können auf Insolvenzquote hoffen


Wirecard Update vom 27.06.2024
Verhandlung im Wirecard-Musterverfahren am 22. November 2024


Wirecard Update vom 16.05.2024

Aktuelle Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts im Wirecard-Musterverfahren


Wirecard-Update vom 20.03.2024

Rechtsschutz für Wirecard-Aktionär – Kanzlei Sommerberg gewinnt Deckungsklage


Wirecard-Update vom 21.02.2024

Bayerisches Oberstes Landesgericht verhandelt im Herbst 2024 im Wirecard-Musterverfahren


Wirecard-Update vom 04.01.2024

Verlängerung des Strafverfahrens vor dem Landgericht München I


Wirecard-Update vom 20.11.2023

Drohende Verjährung – Fristen für Klagen auf Schadensersatz


Wirecard-Update 03.04.2023

Abschlussprüfer-Aufsicht APAS verhängt harte Strafen gegen EY


Wirecard-Update 14.03.2023

Bayerisches Oberstes Landesgericht bestellt Musterkläger


Wirecard-Update 01.11.2022

Etappensieg diesmal für Anleger in Zertifikate und andere Derivate auf Wirecard


Wirecard-Update 28.10.2022

Zum Stand des Wirecard-Musterverfahrens


Wirecard-Update vom 27.10.2022

Deckungsschutz-Prozess gegen Rechtsschutzversicherer Auxilia gewonnen


Wirecard-Update 12.08.2022

Erfolg der Kanzlei Sommerberg auch vor dem Oberlandesgericht München


Wirecard-Update 11.07.2022

OLG Karlsruhe: Klage der Kanzlei Sommerberg hat Aussicht auf Erfolg


Wirecard-Update 07.07.2022

LG München I erklärt Wirecard-Bilanzen der Jahre 2017 und 2018 für nichtig


Wirecard-Update 18.03.2022

Musterverfahren gegen Wirecard-Abschlussprüfer Ernst & Young eingeleitet


Wirecard-Update 14.03.2022

Staatsanwaltschaft: Anklage gegen Ex-Wirecard-Vorstand Dr. Markus Braun


Wirecard-Update 08.03.2022

LG München I: Weiterhin keine Eröffnung des Wirecard-Musterverfahrens


Wirecard-Update 25.02.2022

Kanzlei Sommerberg gewinnt Deckungsschutz-Prozesse für Wirecard-Aktionäre


Wirecard-Update 13.12.2021

OLG München: Positive Hinweise für Wirecard-Anleger zum Schadensersatz gegen EY


Wirecard-Update 19.11.2021

Geheimer Wambach-Bericht zu Prüfungsleistungen von EY jetzt veröffentlicht


Wirecard-Update 09.09.2021

Zum Sachstand des Kapitalanleger-Musterverfahrens


Wirecard-Update 13.07.2021

Neue Erkenntnisse verbessern Erfolgsaussichten für Schadensersatz gegen EY


Wirecard-Update 11.05.2021

Sonderermittler erhebt schwere Vorwürfe gegen EY


Wirecard-Update 26.04.2021

Wirecard-Insolvenzverfahren: Rückenwind für Anleger durch neues Rechtsgutachten


Wirecard-Update 22.04.2021

Wirtschaftsprüfer-Experte belastet EY im Untersuchungsausschuss schwer


Wirecard-Update 10.02.2021
Aufsichtsbehörde APAS erhebt Vorwürfe gegen Wirecard-Abschlussprüfer EY


Wirecard-Update 18.11.2020
Wirecard-Insolvenzverwalter berichtet erster Gläubigerversammlung


Wirecard-Update 25.08.2020
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet


Wirecard-Update 05.08.2020
Öffentliche Fahndung nach Ex-Wirecard Vorstand Jan Marsalek


Wirecard-Update 23.07.2020
Schadensersatz gegen BaFin – Pilotklagen werden eingeleitet


Wirecard-Update 22.07.2020
Drei Festnahmen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs bei Wirecard AG


Wirecard-Update 15.07.2020
Schadensersatzansprüche gegen Wirtschaftsprüfer Ernst & Young


Wirecard-Update 30.06.2020
Kanzlei Sommerberg: Zahlreiche Erfolge für Aktionäre erzielt


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    Schadensersatz für Wirecard-Geschädigte für die kostenfreie Registrierung Formular ausfüllen oder E-Mail senden an info@sommerberg-law.de oder Anruf unter Tel. 0421-301 679 0

    Was ist passiert? Der Wirecard-Skandal

    Bereits seit Jahren gibt es Vorwürfe gegen die Wirecard AG, dass deren Bilanzen falsch sein sollen. Jetzt musste die Wirecard AG mitteilen, dass das im Konzernabschluss zu konsolidierende Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Euro wahrscheinlich gar nicht vorhanden ist. Dies entspricht etwa einem Viertel der Konzernbilanzsumme. Die Wirecard befürchtet selbst Opfer eines gigantischen Betrugs zu sein. Der Aktienkurs der Wirecard AG ist darauf hin dramatisch eingestürzt. Die Wirecard AG hat am 25. Juni 2020 Insolvenz beantragt wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.

    Wie sind die Anleger betroffen? Enorme Verluste

    Die Aktionäre der Wirecard AG haben enorme Kursverluste hinnehmen müssen. Auch viele weitere Anleger, oft Kleinsparer, sind geschädigt. Sie haben Zertifikate oder Anleihen, etwa von der DZ-Bank oder der DEKA gekauft, die als Referenzwert den Kurs der Wirecard AG haben. Der Kurseinsturz der Wirecard-Aktie führt daher auch zu hohen Verlusten bei den Anleihen und Zertifikaten. Es droht sogar das Risiko des Totalverlustes.

    Was können die Anleger jetzt tun? Schadensersatz

    Wir prüfen für Sie als betroffener Anleger kostenfrei, ob Sie zum Kreis derjenigen gehören, denen jetzt Schadensersatzansprüche zustehen. Dafür bitten wir Sie, sich zunächst zu registrieren. Dieser Service ist kostenlos. Auf Wunsch setzen wir Ihre Rechte auch durch, um die Verluste dadurch wieder auszugleichen. Der Schadensersatz richtet sich vor allem gegen den langjährigen Abschlussprüfer, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY – Ernst & Young. Diese hochbezahlten Prüfer haben wahrheitswidrig angegeben, dass angeblich milliardenschwere Eigenmittel bei der Wirecard AG vorhanden sind, obwohl es das Geld gar nicht gibt.

    Wer ist die Kanzlei Sommerberg? Anlegerschützer

    Die Kanzlei Sommerberg gilt seit vielen Jahren als Interessenvertretung und Anlaufstelle für betroffene Kapitalanleger, wenn es um Schadensersatz wegen ihrer Geldanlage geht. Wir vertreten und beraten die Rechte von Kleinsparern, Bankkunden, Aktionären, Fondsanlegern, Zertifikate- und Anleihe-Besitzern in ganz Deutschland. In vielen Fällen konnten wir erfolgreich Schadensersatz für unsere Mandanten geltend machen.

    Aktuell betreuen wir viele Anleger der Wirecard AG. Nehmen auch Sie einfach und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Ihr Ansprechpartner ist Herr Thomas Diler, Anlegerschützer und Rechtsanwalt, Stichwort: Wirecard.

    Rechtsanwalt Thomas Diler

    Telefon: 0421 – 301 679 0
    Fax: 0421 – 301 679 29
    E-Mail: thomas.diler@sommerberg-law.de

    Erfahrene Rechtsanwälte

    Mehr zu den Vorwürfen gegen Wirecard, Schadensersatz, gemeinsames Vorgehen, Sammelklage, Musterverfahren

    Vorab – Bei der Interessenvertretung Wirecard Geschädigter registrieren

    Lassen Sie sich hier kostenfrei und unverbindlich registrieren. Dann werden Sie über Ihr Schadensersatz-Recht als Wirecard-Anleger (Aktionär oder Anleihebesitzer) informiert. Außerdem erhalten Sie die Mitteilung, welche Strategie sich bietet, um einen Verlustausgleich zu erreichen und durchzusetzen. Wir informieren auch über die mögliche Teilnahme an einem gemeinsamen Vorgehen der Betroffenen, was wir momentan prüfen (Stichwort: „Sammelklage“ – Forderungsbündelung,  und Musterverfahren). Füllen Sie dafür einfach das Formular auf dieser Seite aus oder rufen uns kostenfrei an: Stichwort: Wirecard, Tel. 0421 – 301 679 0.

    Wer kann sich registrieren?

    Sie können sich registrieren, wenn Sie Aktionär der Wirecard AG sind (WKN: 747206, ISIN: DE0007472060) oder Inhaber von Wirecard-Anleihen oder Derivaten, etwa Optionsscheine oder Zertifikate, die als Referenzwert den Kurs der Wirecard AG zugrunde gelegt haben oder einen Bezug zu Wirecard haben. Dies sind beispielsweise Zertifikate DZ Bank oder der DEKA.

    Bleibt das Schadensersatz-Recht auch bestehen, wenn das Wertpapier verkauft wird?

    Unserer Rechtsauffassung nach gibt es keine Auswirkung auf den möglichen Schadensersatzanspruch, wenn Sie sich entschließen, die Wirecard-Aktien oder Anleihen oder eines sonstigen Wertpapiers mit Bezug zu Wirecard verkaufen. Für den Schadensersatzanspruch ist es vielmehr Voraussetzung, dass Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt die Wertpapiere gehalten haben bzw. noch innerhalb bestimmter (Verjährungs-) Frist erworben haben.

    Als Betroffener hat man nämlich bei einem möglichen Schadensersatz den Anspruch auf Ersatz des Kursdifferenzschadens auch dann, wenn man die Wirecard-Aktie verkauft. Diesen Kursdifferenzschaden kann man unabhängig davon geltend machen, ob man das Wertpapier unverändert hält oder es verkauft hat.

    Was ist der relevante Transaktionszeitraum?

    Unseres Erachtens ist dies die Zeit ab 24. Februar 2016 bis einschließlich 18. Juni 2020. Dies haben wir jedoch noch nicht abschließend geklärt.

    Was ist die rechtliche Grundlage für den Schadensersatz?

    Wir machen für die von uns vertretenen Anleger verschiedene Schadensersatzansprüche geltend. Wir sind der Überzeugung, dass Aktionäre einen Schadensersatzanspruch gegen EY – Ernst & Young wegen Verletzung von Abschlussprüferpflichten und Berichtspflichten haben. Ansprüche auf Schadensersatz, die im Insolvenzverfahren dieser Gesellschaft geltend gemacht werden können, sind auch gegen Wirecard AG gegeben wegen falscher, nicht ausreichender oder unterlassener Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen und Insiderinformationen nach den Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes (Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen).

    Welche Strategie verfolgt die Kanzlei Sommerberg?

    Wir machen bereits für viele einzelne Wirecard-Aktionäre Schadensersatzforderungen geltend. Neben dieser individuellen Anspruchsverfolgung prüfen wir aktuell auch die Möglichkeit eine gemeinsames Vorgehen der Anleger, etwa mittels einer Art „Sammelklage“. Außerdem kann die Möglichkeit für die Aktionäre in Betracht kommen an einem Musterverfahren nach dem sogenannten Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz teilzunehmen. Dies kann eine je nach den individuellen Umständen eine kostengünstige Alternative sein. Hier werden Tatsachenfragen und Rechtsfragen einheitlich durch das Gericht entschieden; um eine Sammelklage handelt es sich dabei jedoch nicht.

    Achtung Verjährung!

    Bitte beachten Sie, dass die möglichen Schadensersatzforderungen der Verjährung unterliegen. Wir raten daher, unverzüglich tätig zu werden, bevor die Forderung wegen eingetretenen Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden kann. Wir informieren Sie genauer über die Verjährung und den relevanten Zeitpunkt, sobald die Registrierung bei uns erfolgt ist.

    Gegen wen macht die Kanzlei Sommerberg für die Geschädigten Wirecard-Anleger den Schadensersatz geltend?

    Wir werden gegen Verantwortliche den Schadensersatz geltend machen. Dies ist der Abschlussprüfer Ernst & Young (mehr nachfolgend) und wir prüfen auch Regress gegen Organe (Vorstände), die eine D&O-Versicherung gegen Haftungsinanspruchnahme haben. Außerdem werden wir den Regress gegen Wirecard AG im Insolvenzverfahren als Forderung geltend machen.

    Gehen Sie auch gegen Ernst & Young vor?

    Ja. Wir sind bereits beauftragt, auch Schadensersatz gegen den Abschlussprüfer der Wirecard, die Wirtschaftsprüfungsfirma EY – Ernst & Young, durchzusetzen. Ernst & Young prüft seit Jahren die Abschlüsse der Wirecard AG. Unserer Beurteilung zufolge hat EY Abschlussprüferpflichten verletzt. Ernst & Young hat nicht bemerkt, dass Treuhandkonten bei den philippinischen Banken BDO Unibank und Bank of the Philippine Islands nicht existieren und die dort angeblich befindlichen Eigenmittel nicht vorhanden sind. Das ist nach jetzigem Informationsstand vollkommen unerklärlich. Stattdessen hat Ernst & Young die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 von Wirecard testiert und damit bestätigt, dass diese Eigenmittel vorhanden sind. Es ist Aufgabe und muss das pflichtgemäße Vorgehen des Abschlussprüfers sein, das wirkliche Vorhandensein von Eigenmitteln zu prüfen und sich dazu konkret Saldenbestätigungen von den Banken vorlegen zu lassen.

    Haftet Ernst & Young unbegrenzt?

    Ja, für die deliktischen Schadensersatzansprüche haftet Ernst & Young unbegrenzt bei vorsätzlicher Pflichtverletzung. Unserer Auffassung nach hat Ernst & Young die Prüfungspflicht vorsätzlich verletzt, da die Wirtschaftsprüfer seit  Jahren die öffentlich geäußerten Bedenken gegen die Wirecard AG kannten. Dennoch hat sich Ernst &Young nie die Saldenbestätigungen mit den angeblichen Kontoguthaben direkt von den beiden philippinischen Banken geben lassen. Auch, dass hier Hunderte Millionen Euro auf Konten von fragwürdigen Treuhändern in einem Land wie den Philippinen liegen, hätte eine sehr genaue Prüfung erfordert. Dies wäre absolut einfach machbar gewesen. Damit hat Ernst & Young es bewusst in Kauf genommen, dass hier eine Täuschung stattfindet. Das ist nicht mehr lediglich fahrlässig, so unsere feste Überzeugung. Die Haftungsbegrenzung auf 4 Millionen Euro gemäß § 323 Abs. 2 Handelsgesetzbuch gilt dann nicht.

    Was sind die Vorwürfe gegen Wirecard?

    Vorwürfe der britischen Financial Times

    Die britische Tageszeitung Financial Times berichtete Anfang des Jahres 2019 über ein angebliches Geschäftsgebaren von Mitarbeitern der Wirecard AG in Singapur. Die Mitarbeiter hätten Kunden und Umsätze erfunden, um eine Geschäftslizenz zu erhalten und um Ertragsziele des Unternehmens zu erreichen. Die Richtigkeit (Manipulation) der Bilanzierung bei der Wirecard AG wurde damit hinterfragt. Der Aktienkurs der Wirecard AG fiel darauf hin zwischen dem 30. Januar 2019 und 8. Februar 2019 von 167 Euro auf zeitweise bis unter 86 Euro. Der Vorwurf der Manipulation wurde sodann mit einem Bericht am 15. Oktober 2019 erneut von der Financial Times erhoben: Die Wirecard habe Umsätze und Gewinne bei Tochtergesellschaften zu hoch angegeben. Dies würden interne Unterlagen nahelegen.

    Sonderprüfung durch KPMG

    Die Wirecard AG beauftragte darauf hin am 20. Oktober 2019 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit einer Sonderprüfung, um die Vorwürfe zu entkräften. Das Prüfungsergebnis wurde am 27. April 2020 veröffentlicht. Die Vorwürfe konnten laut KPMG nicht vollständig ausgeräumt werden, weil die dafür erforderlichen Daten nicht vollständig ausgewertet werden konnten. KPMG konnte keine Aussagen machen über das Vorhandensein oder nicht Vorhandensein bestimmter Umsatzerlöse im Bereich Drittpartnerschaft. Die Wirecard AG musste die für den 29. April 2020 geplante Veröffentlichung ihres Geschäftsberichts für 2019 verschieben und auch ihre Bilanzpressekonferenz absagen. Der Aktienkurs der Wirecard AG brach daraufhin am 28. April 2020 erneut extrem um rund 26% ein.

    Bafin-Anzeige wegen Verdachts der Marktmanipulation

    Im Juni 2020 erstattete die Finanzaufsicht BaFin eine Anzeige wegen des Verdachts der Marktmanipulation gegen Vorstandsmitglieder der Wirecard AG. Geschäftsräume wurden durchsucht.

    Verdacht des Betruges

    Der letzte Höhepunkt: Im Konzernabschluss ist zwar ein konsolidiertes Bankguthaben auf Treuhandkonten in von Höhe von 1,9 Milliarden Euro ausgewiesen. Dies ist rund ein Viertel der Konzernbilanzsumme. Doch die Wirecard AG musste einräumen, dass es keinen Nachweis über die Existenz dieses Geldes gibt. Der Abschlussprüfer Ernst & Young hat keinen Beleg oder Nachweis für die Existenz dieses Guthabens. Am 18. Juni 2020 wurde dies offenbart und die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2019 musste erneut verschoben werden. Der Börsenkurs der Wirecard-Aktie brach darauf hin extrem ein, zeitweise um mehr als zwei Drittel.